Seit dem 2. August 2026 gilt in der gesamten EU ein neuer Teil des EU AI Act, der europäischen KI-Verordnung. Er regelt, wann Menschen erfahren müssen, dass sie es mit künstlicher Intelligenz zu tun haben. Das betrifft nicht nur Tech-Konzerne. Jeder Betrieb mit einem Chatbot, KI-generierten Bildern oder KI-geschriebenen Texten auf der Webseite sollte kurz hinschauen.
Die gute Nachricht vorweg: Für die meisten kleinen Betriebe ist der Aufwand überschaubar. In diesem Beitrag erkläre ich, was gilt, was nicht gilt und wie Sie in einer Viertelstunde prüfen, ob Sie handeln müssen.
Wichtig: Ich bin Webentwickler, kein Jurist. Dieser Beitrag ist eine praxisnahe Einordnung, keine Rechtsberatung. In Zweifelsfällen sprechen Sie bitte mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.
Was sich im August geändert hat
Der EU AI Act tritt schrittweise in Kraft. Am 2. August 2026 wurden die sogenannten Transparenzpflichten (Artikel 50) verbindlich. Kurz davor, am 20. Juli, hat die EU-Kommission Leitlinien veröffentlicht, die genauer erklären, wie diese Pflichten auszulegen sind.
Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt dabei jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Niemand muss also befürchten, wegen eines fehlenden Hinweises im Chatfenster den Betrieb zu verlieren. Ignorieren sollten Sie das Thema trotzdem nicht.
Die wichtigste Frage zuerst: Anbieter oder Betreiber?
Das Gesetz unterscheidet zwei Rollen:
- Anbieter sind diejenigen, die ein KI-System entwickeln und auf den Markt bringen, also etwa die Hersteller von Chatbot-Software oder Bildgeneratoren.
- Betreiber sind diejenigen, die ein solches System für ihre eigenen Zwecke einsetzen. Wenn Sie einen fertigen Chatbot auf Ihrer Webseite einbinden oder mit einem KI-Tool Bilder erstellen, sind Sie in dieser Rolle.
Diese Unterscheidung ist entscheidend, weil die Pflichten aufgeteilt sind. Ein großer Teil der technischen Arbeit liegt beim Anbieter. Für Sie als Betreiber bleiben vor allem sichtbare Hinweise an den richtigen Stellen.
Vier typische Fälle auf Ihrer Webseite
1. Der Chatbot im Kundenservice
Wer auf Ihrer Webseite mit einem KI-Chatbot schreibt, muss erkennen können, dass er nicht mit einem Menschen spricht. Formal liegt diese Pflicht beim Anbieter des Chatbots. In der Praxis sollten Sie trotzdem selbst prüfen, ob der Hinweis auf Ihrer Seite wirklich sichtbar ist.
Ein Sonderfall ist ein Chatbot, der kein fertiges Produkt ist, sondern individuell für Sie entwickelt wurde, etwa über die Schnittstelle eines KI-Modells. Dann können Sie selbst als Anbieter gelten, und die Hinweispflicht liegt direkt bei Ihnen. Sprechen Sie das mit Ihrem Entwickler ab.
Es gibt eine Ausnahme, wenn es „offensichtlich“ ist, dass es sich um KI handelt. Diese Ausnahme ist allerdings eng gefasst. Ein Support-Bot, der flüssig und menschlich formuliert, gilt gerade nicht als offensichtlich. Wenn Besucher glauben könnten, mit einer Person zu schreiben, brauchen Sie einen Hinweis.
Die Lösung ist einfach: ein kurzer Satz zu Beginn des Chats, etwa „Sie schreiben mit unserem KI-Assistenten“. Idealerweise mit der Möglichkeit, einen Menschen zu erreichen.
2. KI-generierte Bilder und Videos
Hier gibt es zwei Ebenen:
Die technische Markierung übernimmt der Anbieter des Tools. KI-Bilder müssen in einem maschinenlesbaren Format markiert sein, zum Beispiel über Metadaten oder unsichtbare Wasserzeichen. Darum müssen Sie sich nicht kümmern.
Die sichtbare Kennzeichnung betrifft Sie, aber nur bei sogenannten Deepfakes. Gemeint sind Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die echte Personen, Orte oder Ereignisse so realistisch nachbilden, dass man sie für echt halten könnte.
Ein KI-generiertes Symbolbild einer Kaffeetasse ist kein Deepfake. Ein realistisches Foto, das Ihr Team bei einem Termin zeigt, der nie stattgefunden hat, wäre dagegen einer. Für erkennbar künstlerische oder satirische Inhalte gelten erleichterte Regeln.
Mein Rat: Kennzeichnen Sie im Zweifel lieber freiwillig. Ein kleiner Vermerk „Bild: KI-generiert“ kostet nichts und schafft Vertrauen. Die EU stellt dafür sogar einheitliche Symbole bereit.
3. KI-geschriebene Texte
Hier ist die Pflicht deutlich enger, als viele denken. Kennzeichnen müssen Sie KI-Texte nur, wenn sie die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen. Der typische Firmenblog über Ihre Leistungen oder Ihre Branche dürfte darunter nur selten fallen.
Und selbst dann entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Genau so sollte KI beim Schreiben ohnehin eingesetzt werden.
Übrigens: Rechtschreibkorrektur, sprachliches Glätten und Übersetzungen mit KI gelten als normale Bearbeitung. KI-Zusammenfassungen und inhaltliche Umschreibungen werden vom Tool-Anbieter technisch markiert. Für Sie ändert sich dadurch nichts.
4. Inhalte, die schon online sind
Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erstellt wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Für die technische Markierung gibt es außerdem eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Sie gilt allerdings nur für KI-Tools, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren. Neuere Tools müssen ihre Inhalte von Anfang an markieren.
Sie müssen also nicht Ihre gesamte Webseite durchforsten. Es geht um das, was Sie ab jetzt veröffentlichen.
Was das Gesetz nicht verlangt
Es kursiert viel Verunsicherung, deshalb klar gesagt:
- Der AI Act verbietet nicht, dass Sie KI für Ihre Webseite nutzen. Artikel 50 verlangt Transparenz, keine Enthaltsamkeit.
- Sie müssen nicht jeden Text und jedes Bild mit einem Warnhinweis versehen.
- Die strengen Regeln für sogenannte Hochrisiko-KI betreffen Bereiche wie Personalauswahl, Kreditvergabe oder kritische Infrastruktur, nicht die Webseite eines Handwerksbetriebs oder einer Praxis. Sie wurden zudem auf Dezember 2027 verschoben.
Eine Pflicht gilt allerdings schon seit Februar 2025 und wird gern übersehen: Betriebe, die KI einsetzen, sollen ihre Mitarbeitenden im kompetenten Umgang damit unterstützen (Artikel 4). Seit einer Gesetzesänderung im Juli 2026 ist diese Pflicht abgeschwächt. Für kleine Betriebe heißt das in der Praxis vor allem: Das Team sollte wissen, wofür KI genutzt wird und wo ihre Grenzen liegen.
Checkliste: In 15 Minuten geprüft
- Chatbot: Steht zu Beginn des Gesprächs sichtbar, dass es sich um KI handelt? Wurde er individuell entwickelt? Dann klären, wer als Anbieter gilt.
- Bilder: Gibt es KI-Bilder, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen? Dann kennzeichnen.
- Texte: Veröffentlichen Sie KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung? Dann entweder prüfen oder kennzeichnen.
- Tools: Nutzen Sie KI-Tools von seriösen Anbietern, die die technische Markierung umsetzen?
- Verantwortung: Ist klar, wer in Ihrem Betrieb Inhalte freigibt, bevor sie online gehen?
- Team: Wissen Ihre Mitarbeitenden, wie und wofür KI im Betrieb eingesetzt wird?
- Datenschutz: Verarbeitet Ihr Chatbot personenbezogene Daten? Dann gehört er in Ihre Datenschutzerklärung. Das ist zwar ein anderes Gesetz, wird aber gern vergessen.
Wie ich selbst mit KI arbeite
Ich nutze KI täglich bei meiner Arbeit an Webseiten. Sie beschleunigt viele Schritte deutlich. Das macht eine Webseite für meine Kunden am Ende günstiger, und durch die gewonnene Zeit kann ich mehr in die Qualität investieren: in Details, in Tests, in eine saubere Struktur.
Entscheidend ist dabei: Die Verantwortung bleibt bei mir. KI liefert Entwürfe, ich prüfe, korrigiere und entscheide. Warum das gerade beim Code so wichtig ist, habe ich in einem eigenen Beitrag beschrieben.
Und weil es zum Thema passt: Auch dieser Beitrag ist mit KI-Unterstützung entstanden. Recherche und Rohfassung hat mir ein KI-Assistent abgenommen. Die Inhalte habe ich geprüft, angepasst und verantworte sie selbst. Rechtlich wäre dieser Hinweis hier nicht nötig. Ich finde aber, er gehört zu einer ehrlichen Arbeitsweise dazu.
Fazit
Die neue Kennzeichnungspflicht ist kein Grund zur Sorge, aber ein guter Anlass, kurz aufzuräumen. Ein Hinweis im Chatfenster, ein Vermerk unter realistischen KI-Bildern und eine klare Freigabe für Texte: Mehr braucht es bei den meisten Webseiten nicht.
Transparenz ist dabei nicht nur Pflicht, sondern auch ein Vorteil. Wer offen mit KI umgeht, wirkt glaubwürdiger als jemand, der sie versteckt.
Weiterlesen:
- Webseite aus KI-Code: Warum ein generierter Entwurf kein Fundament ist
- Was eine gute Webseite heute ausmacht – ganz ohne Fachchinesisch
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